Onlinesucht - Forum & Hilfe - Dr. Lober
Dr. Lober, Jahrgang 1971, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Aix-en-Provence (Frankreich). Zu den Schwerpunkten der Beratung von Dr. Lober gehören das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht und das IT-Recht. Im Bereich des IT-Rechts arbeitet er u.a. in Jugendschutzfragen für börsennotierte Computerspielerhersteller und berät ständig und umfassend führende und innovative Unternehmen aus dem Online-Bereich.
Frage 1: Können Nutzungsbedingungen überhaupt Vertragsgegenstand werden, wenn diese nicht zumindest vor dem Kauf eingesehen werden können?
Dr. Lober: Nutzungsbedingungen – hierunter verstehe ich vertragliche Bedingungen, nicht simple Spielregelungen – sind allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und müssen somit vor dem Vertragsschluss (zumindest!) einsehbar sein. Bei MMORPGs wird nun versucht, hier zwischen dem Kaufvertrag und dem Vertrag über die Nutzung der Online-Welt zu trennen und die Nutzungsbedingungen vor Vertragsschluss über die Nutzung zur Online-Welt einsehbar zu machen. Dies ist nicht unproblematisch, denn ohne den Vertrag über die Nutzung der Online-Welt ist der Kaufvertrag wertlos.
Frage 2: Wo liegt der wesentliche Unterschied zwischen Endbenutzerlizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen? (EULA vs. Terms of Use)
Dr. Lober: Zumindest nach deutschem Recht ist die Unterscheidung rein begrifflicher Natur und hat nichts zu sagen. Rechtlich sind alle Klauseln als AGB anzusehen, die für eine Vielzahl von Verträgen formuliert sind und dem User „vorgesetzt“ werden. Tatsächlich wird manchmal versucht, die eigentlichen Vertragsklauseln in die Endbenutzerlizenzbedingungen zu schreiben und die Nutzungsbedingungen eher unjuristisch zu halten – dies wären dann eher die „Spielregeln“.
Frage 3: Im vergangenen Monat wurden wieder 78.000 Accounts gesperrt. Wie beurteilen Sie z.B. ungerechtfertigte Accountsperrungen bzw. was kann man gegen eine Sperrung tun?
Dr. Lober: Inwiefern die Sperrungen berechtigt sind, kann ich ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes nicht beurteilen. Im Falle von ungerechtfertigten Sperrungen sollte man zunächst mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen. Wenn dies nichts nützt, kann versucht werden, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Frage 4: Im Zusammenhang mit der Sperrung stellt sich die Frage was mit einem im Voraus bezahlten Account passiert. Bekommt der „Cheater“ das Geld dafür zurück? Was passiert mit seiner Lizenz?
Dr. Lober: Dies hängt davon ab, ob der Betreiber den Account wirksam kündigen konnte. Damit dies der Fall ist, müssten die AGBs wirksam und in den Vertrag einbezogen sein und klar festlegen, in welchem Fall ein Account gesperrt werden kann. Es kommt auch auf die AGBs an, ob der betroffene Spieler dann sein Geld wenigstens teilweise zurück verlangen kann.
Frage 5: Welche Beweise müssen von Blizzard für eine Sperrung vorgelegt werden?
Dr. Lober: Blizzard muss nachweisen, dass der Spieler gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat. Die vertraglichen Pflichten ergeben sich in erster Linie aus den AGB – soweit diese wirksam sind - und etwaigen Spielregeln.
Frage 6: Immer wieder werden ganze Accounts, Geld etc. auf Ebay verkauft. Wie beurteilen Sie die rechtliche Situation?
Dr. Lober: Hierzu gibt es in Deutschland keine Gerichtsurteile. Grundsätzlich ist es aus Sicht des AGB-Rechts und des Wettbewerbsrechts problematisch, wenn hier ein Wirtschaftszweig praktisch ausgetrocknet werden soll.
Frage 7: Wie würden Sie die Aussage „Meinen Account darf ich nutzen, Eigentümer ist aber Blizzard Entertainment. Ich bin nur Besitzer“ beurteilen.
Dr. Lober: Dies ist eine Scheindiskussion, die nicht weiter führt: Die rechtlich spannende Frage ist doch, was ich mit meinem Account machen darf. Ob es an einem Account überhaupt Eigentum geben kann, ist an sich schon sehr fraglich.
Frage 8: Wie lange ist Blizzard Entertainment verpflichtet, den Charakter bzw. den inaktiven Account eines Spielers zu speichern? Könnte Blizzard den Charakter sofort nach Stornierung/Einstellung der Zahlungen des Accounts löschen?
Dr. Lober: Dagegen spricht aus meiner Sicht rechtlich wenig, wobei ich Blizzard trotzdem – aus rechtlichen, aber noch mehr aus wirtschaftlichen Gründen – raten würde, den Account zumindest für eine Übergangszeit noch zu speichern. Immerhin verliert man mit endgültiger Löschung einen Kunden meist dauerhaft – der vielleicht bald wieder zahlen würde.
Frage 9: Die Frage der Haftung zieht und wird unserer Einschätzung nach auch in Zukunft noch weite Kreise ziehen. Vermehrt gibt es Klagen von Eltern deren Kinder schwerstens süchtig sind. Wie schätzen Sie die Erfolgschancen im europäischen und angloamerikanischen Rechtssystem ein?
Dr. Lober: Haftungsfragen wird es sicher künftig vermehrt geben – aber eine Klage wegen „Computerspielesucht“ hätte in Europa oder zumindest in Deutschland bei der derzeitigen Gesetzeslage keine nennenswerten Erfolgsaussichten. Auch wenn „Onlinespielesucht“ sicher ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem ist oder werden kann.
Frage 10: Manche Spieler leben vom Verkauf virtueller Gegenstände. Wie werden diese Gewinne eigentlich versteuert bzw. müssen diese versteuert werden?
Dr. Lober: Diese Gewinne sind zu behandeln wie andere Einnahmen auch – und oberhalb der Freigrenzen also zu versteuern.
Frage 11: Die im Spiel erspielten Gegenstände gehören, wenn man die AGB’s liest, eigentlich weiterhin Blizzard Entertainment. Der Spieler hat lediglich das Nutzungsrecht. Glauben Sie sind sich die Spieler darüber im Klaren? Was würde bei einer Insolvenz Blizzard’s passieren in bezug auf die breite Masse und den Verlust derer virtuellen Existenz? Würde Blizzard „Schmerzensgelder“ auszahlen müssen bzw. wäre diese Art der Klage überhaupt möglich (USA/Europa)?
Dr. Lober: Die Natur der Insolvenz liegt darin, dass man kaum eine Chance hat, Ansprüche gegen das insolvente Unternehmen geltend zu machen – eben weil es ja insolvent ist.
Interview durchgeführt von Thomas Primus per e-mail




